Erbschenkenamt

Am 24. August 1323 erhält die Familie Aufseß in personam des Seniors Otto I. v. Aufseß das Erbschenkenamt. Es bestand am Hochstift Bamberg, analog zu den Churfürstlichen Erzämtern. Folglich vertrat die Familie Aufseß somit den Böhmischen König am Hofe des Fürstbischofs von Bamberg. Dieses Amt gehörte zu den Senioratslehen der Familie Aufseß. Nach jedem Senioratsübergang oder dem Tode eines Fürstbischofs musste erneut um die Belehnung nachgesucht werden.

Davor besaß die Familie Rotenhan das Erbschenkenamt bis 1322.  Dann allerdings wurde es Wolfram v. Rotenhan entzogen, weil er ohne kaiserliche Erlaubnis Papstpfennige auf seiner Burg Rotenhan hatte schlagen lassen.
Nach dem Tode Ottos I. von Aufseß versuchte die Familie Rotenhan das Amt wiederzuerlangen. Doch mit dem Schiedsspruch im „Saale zu Bamberg“ des Fürstbischofs am 30. Oktober 1345 wurde der Besitz in den Händen der Aufseß bestätigt, weil sie die besseren Briefe und Urkunden besaßen. Das Amt blieb nun ungestört bei der Familie Aufseß, bis zum Ende des Alten Reichs.

Das erste gezeigte Dokument handelt von der Bevollmächtigung für den Empfang des Erbschenkenamtes im Auftrag des Seniors Christoph Daniel v. Aufseß im 17. Jahrhundert.
Das zweite Dokument ist ein Notariats-Attest zur Vollführung der Erbschenkenamtesgeschäfte in Wien.
Die folgende Confirmation ist eine Bestätigung des Erbschenkenamtes im Besitz der Familie Aufseß, diesmal durch Kaiser Leopold I.