
Ein Burgfriedensvertrag wurde meist über Ganerbenburgen errichtet. Ganerbenburg bedeutet, dass im Burgareal mehrere Familienzweige gemeinsam im Burgbering lebten. Um Streitigkeiten zu vermeiden, wurden die wichtigsten Claims abgesteckt.
Unteraufseß war eine Ganerbenburg.
Am 18. Januar 1395 stiften Friedrich, Conrad, Ulrich, Burkhard, Hans und Heinrich v. Aufseß, Brüder und Vettern, einen Burgfrieden, der genau die Baulichkeiten der Burg Aufseß beschreibt, und die jeweiligen Nutzugsbestimmungen für die Gesamtfamilie festlegt. Darin sind auch die Zahlungen für kirchliche Einrichtungen beschrieben und Erbregelungen fundiert. Besondere Erwähnung findet die Nutzung des Bergfrieds (Rabenturm), es sind aber auch Bestimmungen über die Stellung von Wachen auf der Burg enthalten.